VERSICHERUNGSRECHT

VERSICHERUNGS-
RECHT

Das Versicherungsrecht gehört zum Zivilrecht. Es enthält das grundlegende Vertragsrecht für sämtliche Versicherungsverträge. Gerne helfe ich Ihnen bei der Überprüfung abgelehnter Leistungen und vertrete Sie bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche gegenüber der Versicherung.