FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse miteinander verbundener Personen, z.B. aufgrund der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie oder der Verwandtschaft. Zu nennen sind im Bereich des Familienrechts insbesondere das Ehe- und Scheidungsrecht einschließlich der Vermögensauseinandersetzung, die elterliche Sorge und das Unterhaltsrecht gegenüber Kindern, Ehegatten und Eltern sowie das Abstammungsrecht. Das Familienrecht ist ein sensibler Rechtbereich, in dem ich Ihnen sowohl beratend als auch im außergerichtlichen – und gerichtlichen Verfahren mit Rat und Tat zur Seite stehe.