BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Das private Baurecht umfasst die Beratung und Erstellung von Bauverträgen sowie die Wahrung und Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen für Bauherren, Bauträger, Handwerksbetriebe und Unternehmen. Meine Beratung erfolgt von dem Kauf einer Immobilie bzw. dem Erwerb von dem Bauträger bis hin zur Durchsetzung von Mangelansprüchen. Das Architektenrecht betrifft hingegen die Rechte und Pflichten zwischen Architekten und Auftraggebern sowie gegenüber Dritten. Gerne erstelle ich für Bauherren und Architekten auf die jeweilige Situation abgestimmte Bauverträge, Architektenverträge, Ingenieurverträge und Bauträgerverträge. Die Generalunternehmerverträge sowie die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung runden mein Leistungsspektrum ab.