ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht umfasst alle Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich wird zwischen dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden. Das individuelle Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft. Ich vertrete sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.